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Str. 4297 0.
Homburg, 15. JZuli 1898.
Zirkular Me115.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Sirafanzei en wegen Feldfrevel.
Es wurde wahrgenommen, daß die von den Feldhütern erstatteten
Strafanzeigen über Feldpolizeiübertretungen äußerst mangelhaft siud,
Ich sehe mich daher zu solgenden Aufträgen veranlaßt:
1. Sämtliche Strafanzeigen sind von den Feldhütern den Bür—
germeisterämtern vorzulegen, welche sie auf ihren Inhalt zu prüfen,
gegebenen Falles ihre Ergänzung zu veranlassen und sie dem zu—
ständigen Amtsanwalte vorzulegen haben.
2) Die Strafanzeigen haben zu enthalten:
a, genaue Bezeichnung des Täters: Geburstag, Geburtsort
Stand, Gewerbe desselben, sowie Namen der Eltern und
des Ehegatten;
b. genaue Bezeichnung der Tat, welcher der Angezeigte be—
schuldigt wird;
o. genaue Angabe des Tatortes: wenn möglich der betr.
Plannummer;
genaue Bezeichnung der Zeit der Tat, Datum und Tages—
stunde;
Bezeichnung der Zeugen der Tat, welche vom Feldhüter
jeweils zu hören sind.
f. Ausdrückliche Erklärung des Geschädigten, ob er Schaden—
ersatz verlangt, oder auf solchen Verzicht leistet. Wird
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