Full text : 1909 (0010)

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verordnung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13.7. 98 vorgesehenen förmlichen Bescheinigungen
Quittungen der Kassenverwaltung seines Regiments bei sich, die leicht
ausgefüllt werden können. Für Hafer sind weiße, für Heu grüne, für
Stroh gelbe Scheine gewählt. Sie enthalten: Namen und Truppen—
teil des Reiters, Menge der Fourage und Quittung der Kassenver—
verwaltung. Die Bürgermeisterämter werden besonders darauf hin—
gewiesen, daß es sich bei diesen Formularen um rechtsgiltige Quittungen
 handelt. Sie sind sobald als möglich von dem Gemeinde—
»orsteher den betreffenden Regimentern zur Bezahlung einzusenden.
Die Bürgermeister werden angewiesen, im Falle ihrer Abwesenheit
aus ihrer Wohnung den Adjunkten oder Gemeindeschreiber zu beauf—
tragen, den einzelnen Reitern pp. Auskunft, über Quartier und
Fourageempfang zu geben. Das lange Suchen nach den Bürger—
meistern kann in Anbetracht der häufig sehr knapp bemessenen Zeit
die rechtzeitige Fütterung der Pferde in Frage stellen.

Schlosser.
            
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