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Nr. 3734 0.
Homburg, 21. Juni 1809.
Zirkular M99.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Einschleppung
der Maul- und Klauenseuche in den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Nachdem der Kreis Schlettstadt — Unter-Elsaß — frei ven
Maul- und Klauenseuche ist, wurden die unterm 12. Mai 1909
Nr. 13811 ReGBeilage 15 zum Kreisamtsblatt der Pfalz) gegen
diesen Verwaltungsbezirk angeordneten Einfuhr- und Verkehrsbe—
schränkungen außer Wirksamkeit gesetzt.
Dies ist in den Gemeinden entsprechend zu veröffentlichen.
Schlosser.