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Xro. 3523 0.
Ddombura, den 14. Juni 1909
Zirkular M96.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Einschleppung
der Maul- und Klauenseuche in den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Nachdem der bayerische Verwaltungsbezirk Rosenheim (Ober—
bayern) frei von Maul- und Klauenseuche ist, werden die oberpolizei—
liche Vorschriften vom 3. Februar 1908 Nr. 3012 QGr.A.Bl.
1908 S. b) und die Bekanntmachung vom 12. Mai 1909
Nr. 13811 R. (Beil. 15 zum Kr.A.Bl.), soweit sie sich auf den
vorbezeichneten Bezirk beziehen, außer Wirksamkeit gesetzt
Dies ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.
Schlosser.