2414
Nr. 3261 0.
domburg, den 10. Juni 1909.
Zirkular M 94
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff
Dienstanweisung für Hebammen.
Durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. April 1909
über die Dienstanweisung der Hebammen — G.-V.⸗“Bl. S. 3416 —
wurden die F8 14 und 15 der Dienstanweisung für Hebammen ge—
aͤndert. Die Bürgermeisterämter haben deshalb von den Hebammen
ihres Bezirks die Dienstanweisungen einzufordern, beiliegende Deck—
blätter in die Anweisungen einzukleben und sodann die Anweisungen
mit entsprechendem Hinweis auf die Aenderungen der 98 14 und 15
wieder hinauszugeben.
Der Vollzug ist bis längstens 1. Juli 1909 anher anzuzeigen.
Schlosser.