Full text : 1909 (0010)

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vom K. B. Staatsministerium des Innern als beratendes Organ
in Sachen der staatlichen Säuglingsfürsorge anerkannt.
Die unter dem Arbeitsausschuß stehende Geschaͤftsstelle der Zen⸗
trale ist jederzeit bereit, alle im Interesse einer wirksamen Säuglings—
fürsorge in Bayern erforderlichen Maßnahmen in jeder Weise zu
unterstützen, Auskünfte zu erteilen, überhanpt in allen Fragen der
Säuglingsfürsorge tunlichst, und seweit als möglich auch finanziell,
Beihilfe zu leisten.
Ueber das Ergebnis der Erhebungen ist unter Beifügung der
Beitrittserklärungen und unter Einsendung des bewilligten Beitrages
bis 1. Juli Ufd. Irs. zu berichten.

Schlofser.
            
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