222
ANr. 3004 0
Ddomburg, den 22. Mai 1909-Zirkular
M 384.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betref:
Maßregeln gegen die Einschleppung
der Maul- uünd Klauenseuche in den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Den Magßnahmen der oberpolizeilichen Vorschrift vom 3. Februar
1908 Nro. 8012 Q — Kr.A.-Bl. Nro, 2 S. 5 und 6 — unter—
liegen zurzeit nur die aus dem Kreise Warburg (Westfalen),
dem Kreise Schlettstadt (Unterelsaß) und dem Verwaltungsbezirke
Rosenheim (Oberbahern) eingeführten Wiederkäuer- und Schweine—
sendungen.
Die Bekanntmachung vom 26. März 1909 Nro. 9137 R —
Kreisamtsbeilagenblatt Nro. 11 S. 58 — wurde außer Wirksam—
keit gesetzt.
Dies ist in entsprechender Weise weiter zu veröffentlichen.
Schlosser.