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AV
Homburg, den 12. Mai 1968.
Zirkular M 80.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
—Ae
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreft:
Zuschüsse für Obstbau.
Das K. Staatsministerium hat mit Entschließung vom 8. vor. Mts.
die genaueste Einhaltung der mit Zirkular Nro. 102 vom 6. Juli
vor. Irs. bekannt gegebenen Grundsätze angeordnet. Zugleich wurde,
um die in beschränktem Maße zur Verfügung stehenden Mittel nicht
zu verzetteln und die obstbaulichen Bestrebungen auf ganz bestimmte
Punkte hinzulenken, in Ergänzung der bezeichneten Gruntsätze bestimmt,
daß für die Zukunft Zuschüsse aus den der K. Regierung, Kammer
des Junern, zur Verfügung zu stellenden Mitteln nur für umfang⸗
reichere Prejekte und größere Aufwendungen zu gewähren üind, z. B.
für die vorschriftsmäßige Aupflanzung von Obstbäumen zu mindesten
100 Stück auf Gemeindeödungen, für größere Musterobstbauman—
lagen, die durch Genossenschaften oder Gesellschaften geschaffen werden,
für die Anschaffung von größeren Apparaten für die Obstverwertung
und Schädlingsbekämpfung, sofern die Kosten über 100 Mark be—
tragen. Bei geringerem Aufwand können Zuschüsse nur ausnah ms—
weise zur Anschaffung von Rückenspritzen gegeben werden.
Die beteiligten Kreise sind geeignet zu verständigen; für die
Obstbauvereine liegt Abdruck bei.
Bezüglich des Zeitpunktes für die Vorlage der einlaufenden