Full text : 1909 (0010)

169

Nr. 2342 0.

Homburg, den 24. April 1809.

Zirkular M 74.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Vollzug der Schul- und Lehrord—
nung; hier Handfertigkeitsunterricht
für Mädchen.

Die jüngst in einer Anzahl von Schulen betätigte fachmännische
Einsichtnahme über den Betrieb und Erfelg des Handfertigkeitsunter⸗
richts für Mätchen, soweit er von ungeprüften Handarbeitslehrerinnen
erteilt, wird, hat neben anderen Mängeln ergeben, daß der nach
F 12 Ziff. 2 der Schul- und Lehrordnung für jedes Schulzimmer,
in welchem Handfertigkeitsunterricht an Mädchen erteilt wird, zu be—
schaffende „weitere Schrank (verschließbare Kasten oder Korb) zur
Aufbewahrung der weiblichen Handarbeiten“ und die in Ziff. 4lit. i.
a. a. O. vorgeschriebenen Lehrmittel in vielen Schulen noch nicht
vorhanden sind.
Es ist daher bis 1. Juni er. zu berichten, in welcher Weise
in den einzelnen Gemeinden die Handarbtiten aufbewahrt werden
und welche Lehrmittel sür den Handarbeitsunterricht vorhanden sind.

Schlosser.
            
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