Full text : 1909 (0010)

Homburg, den 1. Januar 1909.

Cireular M I.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Das Militärersatzgeschäft für 1909.

Die Vorarbeiten für das Militärersatzgeschäft haben nunmehr
zu beginnen.
1) In jeder Gemeinde sind daher sofort die in 557 der Wehr⸗
ordnung vom 19. Januar 1889 — G.«V.-Bl. Nro. 8 —
vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen, wonach gemäß
F 25 der Wehrordnung sich alle Militärpflichtigen, über deren
Dienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist,
in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1909
zur Stammrolle anzumelden haben.
2) Es sind also anzumelden; nicht allein alle in der Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 1889 geborenen,
sondern auch die wegen häuslicher und sonstiger Verhältnisse
oder wegen unentschiedener Tauglichkeit zurückgestellten, die
eingewanderten und etwa uͤbergangenen Militärpflichtigen früherer
Altersklassen.
8) Die Anmeldung hat bei dem betr. Bürgermeisteramte des⸗
jenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Militärpflichtige
seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Es ist darauf zu sehen, daß bei allen Anmeldungen, welche
nicht im Geburtsorte selbst erfolgen, das vorgeschriebene
kostenfrei auszufertigende Geburtszeugnis vorgelegt wird.
            
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