140
Eine solche Uebung wäre für das erste Mal auf folgende Weise
auszuführen:
„Die Kinder sind vorher über den Zweck derselben geeignet zu
belehren und in der Art und Weise, wie sie sich zu entfernen haben,
zu unterrichten. Ertönt das gegebene Signal, treten die Kinder all—
sogleich unter Zurücklassung ihrer Schnlartikel in der üblichen Marsch—
ordnung, wie dieselben täglich die Schule zu verlassen gewohnt sind,
d. i. in Zügen, je zwei Kinder nebeneinander gehend, aber in be—
schleunigtem Tempo und schweigend aus ihren Klassenzimmern aus und
verlassen über die Gaänge eilend, ohne jedoch zu laufen, wodurch das
Stuͤrzen von Kindern vermieden wird, in der Weise das Haus, daß
die Kinder beim Vorhandensein mehrerer Ausgänge die ihnen zu—
gewiesenen Ausgänge benützen, durch welche Cinteilung jeder Stauung
vorgebeugt ist. Die krüppelhaften Kinder wären von ihren Lehrern
und Lehrerinnen, die den Kindern ihrer Klassen gegebenen Falles
vorangehen, um das mit Gefahren verbundene Uebereilen der Kinder
zu verhindern, getragen. Die Lehrer haben, nachdem die Kleinen
in Sicherheit gebracht sind, die Aufgabe, durch Oeffnen der Zimmer—
türen, sowie durch das Hineinrufen in diese Lokale sich zu über—
zeugen, ob kein Kind zurückgeblieben ist.
In kleineren Schulen lassen sich diese Uebungen ohne Weiteres
jederzeit wiederholen, ohne daß zuvor eine Verständigung der Schul—
kinder vorausgegangen ist.
In größeren Schulen bedarf dieser Branddrill besonderer und
fortgesetzter Uebung. Nach einer ersten Uebung folgt eine zweite, von
welcher die Schulkinder zuvor keine Mitteilung erhalten und schließlich
sollen Uebungen folgen, bezüglich deren auch dem Lehrerpersonale Tag
und Stunde unbekannt sein muß.“
Hienach haben die Bürgermeisterämter im Benehmen mit den
k. Lokal- und k. Distrittsschulinspektionen das entsprechende zu ver—
fügen. Gelegentlich der Gemeindebesichtigungen werde ich mich selbst
überzeugen, inwieweit diesen Anordnungen nachgekommen worden ist.