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II. Ferner wird im Benehmen mit den k. Distriktsschulinspek—
tionen folgendes verfügt:
1. Um den Gemeinden die so häufig notwendig werdenden größeren
Reparaturen wesentlich zu ersparen, ist das Dachwerk der
Schulhäuser tunlichst alljährlich gründlich nachsehen und
ausbessern zu lassen.
2 Die Halz- und Eisenteile. besonders der Fenster und äußeren
Türen, sind öfters frisch streichen zu lassen.
Zur Verhinderung einer Durchfeuchtung des Mauerwerkes u
der Raäume sind behufs rascher Ableitung der Meteerwasser um
die Gebäude Traufpflaster anzulegen.
Dringend notwendig erscheint bei den meist exponiert liegenden
Schulhäusern die Anbringung von Blitzableitern. Dieselben
können heute mit geringen Kosten ausgeführt und an die be—
reits vorhandenen Wasserleitungen und Dachkändel angeschlossen
werden.
In Gemeinden, welche Wasserleitung haben, ist zu sorgen,
daß am, oder wenigstens in der Nähe des Schulhauses ein
Hydrant sich befindet. In größeren Schulhäusern empfiehlt
es sich im Schulhause selbst Hydranten mit dem entsprechenden
Schlauchmaterial anzubringen.
6. Die Treppen im Innern der Schulhäuser sind vielfach sehr
stark ausgetreten, ebenso die Aufgangstreppen außerhalb des
Hauses. Wegen der Haftungsverbindlichkeit der Gemeinden
ist es dringend notwendig, daß die Treppen öfter nachgesehen
und ausgebessert werden.
. An sämtlichen Treppen sind seitlich, an den Treppen im Innern
des Hauses auch an der Wandseite Geländerstangen anzu—
bringen, damit bei rascher Entleerung der Schulsaͤle die die
Treppe hinabeilenden Kinder beiderseits einen Halt haben.
8. Bei den Kleiderablagen in den Vorplätzen und in den Schul—
sälen fehlen die meisten Haken; sie sind in allen Ferien
wieder in guten Stand zu setzen.
5.