Full text : 1909 (0010)

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RNr. 7215 B.

Homburg, 25. März 10908.

Zirkular M62.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Das Desinfeltionswesen, h'er Errichtung
gemeindlicher Tesinfsektionsanstalten u.
Versichetung der Desinsektoren gegen
Berufsunfälle.

Die große Bedeutung, die dem Desinfektionswesen im Kampfe
gegen die ansteckenden Krankheiten zukommt, läßt es angezeigt er—
—V
desselben im Bezirke auf eine feste rechtliche Grundlage zu stellen.
Nachdem nuun die Gesundheitspelizei und ihre Handhabung in erster
Linie eine Aufgabe der örtlichen Polizeiverwaltung bildet, soll das
Desinfektionswesen im Bezirk zu einer gemeindlichen Einrichtung um—
gestaltet werden und zwar derart, daß jede Gemeinde eine Desinfektions—
anstalt als gemeindliche Einrichtung im Sinne des Art. 3hu. 74 Abf. II.
der pfälz. G.O. errichtet. Als Organe dieser Anstalt wären die derzeitigen
Desinfektoren zu bestellen, während ale Ausstattung der Anstalt die gemeind—
lichen Formaliu-Desinfektionsapparate, wo solche vorhauden sind, andern-—
falls die seitens der Tistrikte den Gemeinden zur Verfügung gestellten
Apparate, sowie die fahrbaren Dampfdesinfektionswagen in Hemburg
und Landstuhl, endlich die Ausrüstungen der Tesinfektoren zu gelten
hätten.

Es sind hienach die Gemeinderäte der einzelnen Desinfektionsbe—
zirke (Siehe Zirkular 1009, 1908) zu einheitlichen Beschlüssen in
            
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