109
Ar. 20608 0.
Homburg, 3. April 1808.
Zirkular M 56.
Köoönigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Einschleppung
der Maul- und Klauenseuche in den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Den Maßnahmen der oberpolizeilichen Vorschrift vom 3. Februar
1908 Nr. 3012 Q— Kreisamtsblatt Nr. 2, S. 5 und b — unter—⸗
liegen zur Zeit die aus den preußischen Kreisen Niederung (Ost—
preußen), Luckau (Brandenburg) und Warburg (Westfalen), ferner
aus dem Kreise Straßburg i. /Elsaß, aus dem hessischen Kreise Bens—
heim, sowie aus dem Verwaltungsbezirke München eingeführten
Wiederkäuer- und Schweinesendungen.
Die Bekanntmachungen vom 27. Februar 1909 Nr. 6240 R
und 13. März 1909 Nr. 7652 R— Beilage 8 zum Kreisamts—
blatt der Pfalz S. 37 — wurden außer Wirksamkeit gesetzt.
Dies ist entsprechend zu veröffentlichen.
Schlosser.