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Nr. 681 0.
Homburg, 24. März 1809.
Zirkular M 50.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Freiwillige Versicherung.
In Erledigung eines Ersuchens der Versicherungsanstalt für die
Pfalz ergeht wiederholt der Auftrag, die zur freiwilligen Versicherung
berechtigten Personen, insbesendere die Handwerker und Landwirte,
auf die Befugnis der Selbstversicherung bez. Weiterversicherung in
geeigneter Weise hinzuweisen und über die Vorteile, welche diese Ver—
sicherung mit sich bringt, aufzuklären. Auf das Zirkular Nr. 152
vbon 1903, das eine nähere Erläuterung des einschlägigen 8 14 des
Invalidenversicherungsgesetzes enthaäͤlt, wird ausdrücklich verwiesen.
Ich gewärtige zuverlässig, daß die Herrn Bürgermeister und
Gemeindeschreiber bei ihrem dienstlichen Verkehr mit den Gemeinde—
angehörigen und bei fonstigen Anlässen, insbesondere wenn ein bis
— B
Versicherte sich verheiratet und Rückerstattunggantrag nach F 42
J.V.G. stellt, fortgesetzt darauf hinwirken, daß das gemeinnützige
Institut der freiwilligen Invaliden- und Altersversicherung eine größere
Verbreitung sindet wie bisher.
Schlosser.