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Ne. 1565 0.
Ddomburg, den 24. März 1909
Zirkular M. 49.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Der Vollzug der Unfallverhütungs—
vorschriften.
Es ist mehrfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß die den
Ortspolizeibehörden aufgetragene Nachkontrolle des Vollzugs der Un—
follverhütungsvorschriften nicht mit der nötigen Gründlichkeit und Ge—
wissenhaftigkeit vorgenommen wird.
Im Vollzuge einer Regierungsentschließung vom 1. lfd. Mts.
werden die Ortspolizeibehörten angewiesen, die Nachkontrollen stets
auf das gründlichste und gewissenhafteste zu vollziehen.
Schlosser.