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Iir. 1285 C.
Homburg, 18. März 1802,
Zirkular M 47.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter,
Pfarrämter und Einnehmereien des
Bezirks.
Betreff:
Vollzug der K. Verordnung über die
Bezirksämter vom 21. Dezember 1908,
hier die Amtstage.
Gemäß 8 10 Abs. 3 und 4 der K. A. Verordnung über die
Bezirksämter vom 21. Dezember 1908 gebe ich bekannt, daß für die Ent—
gegennahme mündlicher Anträge fest bestimmt werden:
Der Montag und zwar Vor- und Nachmitttag, sowie der
Samstag, jedoch nur Vormittag.
Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, dies in den Gemeinden
öffentlich bekaunt zu geben. Hiebei ist jedoch darauf hinzuweisen,
daß trotz dieser Festsetzung bestimmter Amtstage nicht auf alle Fälle
darauf gerechnet werden kann, daß sämtliche Beamte an diesem Tage—
anzutreffen sind, da bei der Größe des Amtsbezirkes es immerhin
vorkommen kann, daß besonders der Amtsvorstand auch an diesen
Tagen durch vordringliche auswärtige Dienstgeschäfte verhindert ist
vei Amt anwesend zu sein. Wünscht jemand an diesen Tagen den,
einen oder anderen Beamten auf alle Fälle zu treffen, so erscheint“
es immerhin angezeigt, zuvor bei Amt telephonisch anzufragen.
Schlosser.