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irx. 1689 und 1690 0.
Homburg, den 16. März 1009,
Zirkular M 42.
Koönigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Büuͤrgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Einschleppung
der Maul⸗ und Klauenseuche in den
Regierungsbezirk der Pfalz.
Den Maßnahmen der oberpolizeilichen Vorschriften vom 3. Fe—
bruar 1908 Nr. 3012 Q—Kreisamtsblatt Nr. 2, S. 5 und 6 —
unterliegen zur Zeit die aus den preußischen Kreisen Niederung,
Rosenberg in Westpreußen, Luckau, Stolp und Mörs, aus dem
baverischen Verwaltungsbezirke Friedberg, sowie aus dem Kreise
Straßburg (Unter-Elsaß) eingeführten Wiederkäuer- und Schweine—
sendungen.
Dies ist in entsprechender Weise zu veröffentlichen.
—A