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Ar. 1597 0.
Domburg, den 14. März 1909.
—A
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter,
Lokalschulinspektionen u. Orts
schulkommissionen des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des F2 der Schulpflichtver—
ordnung vom 4. Juni 1903.
Im Vollzuge einer Regierungs-Entschließung vom 7. lfd. Mts
Nro. 25593 0ergeht die Weisung dafür Sorge zu tragen, daß die
Bestimmungen in Ziff. 5 der Vollzugsvorschriften und Erläuterungen
zur Schulpflichtverordnung vom T. März 1906, insbesondere in lit. B
Abs. J, daun 11149Y sowie in lit. d Abs. J künftighin sorgfältig
beobachtet werden.
Den K. Lokalschulinspektionen wird nahegelegt, sich von dem
ordnungsmäßigen Vollzuge jener Bestimmungen, namentlich auch der
Anlegung der Anmeldeblätter und der Schülertiste, jeweils in den
ersten Wochen eines neuen Schuljahres zu überzeugen.
Die Bürgermeisterämter haben die Lehrer ebenfalls hievon zu
rerständigen.
Schlosser.