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Wohl führen mehrere Bürgermeisterämter Vormerkungen, welche
mit Bleistift am Rande des Voranschlages vorgetragen werden. Allein
diese Bleistiftnotizen können niemals Anspruch auf Verlässigkeit machen.
Ich empfehle den Gemeinden das Ausgaberegister in der gleichen
Weise zu führen, wie die Einnehmereien ihr Hauptbuch der Aus—
gaben (FX 56 der Gde.-Rechn.«Instr.) führen, d. h. genau in derselben
Form, wie die Voranschläge, Gemeinderechnungen aufgestellt werden.
Formulare sind in den Buchdruckereien erhältlich; ebenso empfiehlt
es sich für Beschlüsse über Bewilligung eines Nachtragskredites die
in den Druckereien erhältlichen Formulare zu verwenden.
Ueber den Vollzug der getroffenen Anordnungen werde ich mich
bei den Visitationen der Gemeinden und Einnehmereien vergewissern.,
Schlosser.