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Nr. 1172 B
domburg, den 3. März 1868—
Eircular M 27.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Maul- und Klauenseuche.
Im Vollzuge der vom K. Staatsministerium des Innern mit
Entschließung mit 24. Januar 1908 Nr. 2271 erteilten Ermächtigung
hat die k. Regierung der Pfalz mit Entschließung vom 16. Februar
1908 Nr. 2755 0 die Abhaltung von Geflügelausstellungen und von Ge—
flügelmärkten in Gemeinden, in denen die Maul— und Klauenseuche
herrscht, sowie in den zugehörigen Beobachtungsgebieten verboten.
Schlosser.