Full text : 1908 (0009)

51

830 B

AX

Eireular M 17.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Vollzug des Wassergesetzes.

Zwecks Vorbereitung der nach Art. 208 Abs. 1 des Wasser—
gesetzes vom 23. März 1907 erferderlichen Abänderung der
Satzungen der auf Grund des „Bewässerungs- und Entwässerungs⸗
gesetzes und des Uferschutzgesetzes“ gebildeten Genossenschaften ist bis
längstens 1. März c. ein Verzeichnis der sämtlichen im Buͤrger—
meistereibezirke bestehenden diesbezüglichen Genossenschaften (Name,
Sitz und Zweck der Genossenschaft, Zeit der Entstehung, Name, Stand
und Wohnort des Vorstands) in Vorlage zu bringen. Ein Exemplar
der bisherigen Statuten ist beizufügen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen.

Schlosser.
            
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