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A
Homburg, den 27. Januar 1808
Circular MC 15.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Sprechstunden der Gewerbeaufsichts⸗
beamten.
Im Vollzuge der Regierungsentschließung vom 11. Januar 1908
ausgesetzten Betreffs (Kr.-A.-Bl. S. 4) ist nachstehendes in der
ortsüblichen Weise bekanntzugeben:
„Vom 1. Februar l. Is. ab werden die Sprechstunden der Ge⸗—
werbeaufsichtsbeamten wie folgt abgehalten:
A. Am Dienstsitze in Speyer (Regierungsgebäude):
1. jeden ersten Sonntag im Monat, vormittags von 11-12 Uhr,
Sprechstunde der Assistentin;
2. jeden dritten Sonntag im Monat, vormittags von 11 -12 Uhr,
Sprechstunde des Kgl. Gewerberats bezw. seiner Assistenten.
B. Auswärtige Sprechstunden:
1. in Ludwigshafen a / Rh. jeden ersten Samstag im Monat,
abends von 6—7 Uhr im städtischen Arbeitsamte;
2. in Frankenthal jeden zweiten Dienstag im Monat, mittags
von 12244 Uhr im Zimmer des Polizeikommissärs;
3. in Kaiserslautern jeden dritten Samstag im Monat, abends
von 6—7 Uhr im städtischen Arbeitersekretariat;
4. in Pirmasens jeden vierten Dienstag des Monats, mittags
von 12—-1 Uhr im Zimmer des Polizeikommissärs.
Wenn die bezeichneten Tage mit einem Festtage zusammentreffen,
hat die Sprechstunde auszufallen.“
Schlosser.