Full text : 1908 (0009)

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Homburg, den 14. Januar 1908.

Circular MII.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks

Betreff:
Haltung und Körung der Kuchtstiere.

Unter Bezugnahme auf Ziffer 2 der Bekanntmachung des kgl.
Staatsministeriums des Innern und der Finanzen vom 16. Juni 1888
„die Haltung und Körung der Zuchtstiere betreffend“ (Ges. u. V.«Bl.
S. 488) und Circular Nr. 66 von 1888 werden die Bürgermeister⸗
ämter beauftragt, für sämtliche Gemeinden ihres Bezirks am 1. Fe⸗
bruar die Zahl der im Besitze jedes Einzelnen befindlichen Kühe
und der über ein Jahr alten Kalbinnen solgfältigst festzustellen, das
Ergebnis sodann in einer Liste nach Namen der Besitzer und Zahl
der Tiere zusammenzustellen und diese Liste zur Einsicht—
nahme und Abgabe etwaiger Erinnerungen seitens der
Viehbesitzer 8 Tage lang öffentlich aufzulegen.
Nachdem der hienach ermittelte Besitzstand sowohl für die Bei—
tragspflicht zur Beschaffung und Unterhaltung der Zuchtstiere, als auch
zur Ermittlung des richtigen Verhältnisses zwischen der Zahl der in
Betracht kommenden weiblichen Tiere einerseits und der zur Deckung
erforderlichen Zuchtstiere anderseits für die Dauer des ganzen Jahres
Maß zu geben hat, erwarte ich, daß bei Ermittlung der Kühe und
Kalbinnen und bei der Aufstellung der Verzeichnisse mit der größ—
ten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahren wird.
Ueber den Vollzug ist bis zum 10. Februar nächsihin
unter Mitteilung der Zahl der ermittelten weiblichen Tiere nund deren
            
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