Full text : 1908 (0009)

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Nr. 243 B.

Homburg, den 15. Januar 1908.

Cireular MO.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Reform des bayerischen Hebammen—
wesens.

Zur Gewinnung einer Unterlage zur Würdigung der Frage,
ob ein Bedürfnis zu einer Reform des bayerischen Hebammenwesens
besteht, sind laut Regierungsentschließung vom 30. Dezember 1907
die Verhältnisse der bayerischen Hebammen durch Erhebungen klar zu
stellen.

Die Erhebungen sind in der Weise durchzuführen, daß die bei—
folgenden Fragebogen durch die Bürgermeisterämter an die Heb—
ammen ihres Bezirks zur Ausfüllung hinausgegeben und die aus—
gefüllten Bogen nach Bestätigung der Einträge durch die Bürger—
meisterämter bis längstens 5. Februar 1908 anher eingesandt
werden. Die Erhebung ist im Laufe des Januar 1908 durchzuführen.
Bei Hinausgabe der Fragebogen an die Hebammen ist der Zweck
der Erhebung mit dem Beifügen bekannt zu geben, daß eine Ver—
wertung der Erhebungen für Steuerzwecke ausgeschlossen ist. Das
Statistische Bureau wird die Erhebungen zusammenfassend verarbeiten
und zugleich ein Verzeichnis herstellen, in dem die Hebammen nach
Bezirken und Kreisen unter Angabe ihres Namens, Wohnortes, Fa—
milienstandes, des Geburtsjahres, der Jahre der Hebammenprüfung sowie
der besuchten Wiederholungskurse vorgetragen werden.
            
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