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Nr. 7686 B.
Homburg, den 29. Dezember 1908.
Cireular M 208.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die periodische Nacheichung der Maße,
Gewichte und Wagen pro 1909.
Nachstehenden Reiseplan des Eichmeisters Heckel in Homburg
wird den Bürgermeisterämtern zur Bekanntgabe in den Gemeinden
mit dem Beifügen mitgeteilt, daß in Anbetracht unvorhergesehener
Verhinderungsfälle diese Bekanntmachungen erst dann zu
erlassen sind, wenn von Seiten des Eichamtes hierüber noch aus—
drücklich Mitteilung erfolgt ist.
Zur Ausführung des Eichgeschäftes ist ein geheiztes, rerschließ—
bares Lokal mit den nötigen Tischen und Stühlen nebst einem Gefäß
mit Wasser bereit zu stellen.
Geeignete Lokale sind in dieser Beziehung entweder die Schreib—
stuben der Bürgermeisterämter oder die Schulzimmer; Wirtslokale
als solche sind nicht zu verwenden. —
Dem Eichmeister ist während des Eichgeschäftes ein Polizei—
bediensteter zur Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen.
Die Maße, Gewichte und Wagen müssen vollständig gereinigt
und rostfrei sein und sind zur festgesetzten Zeit gegen Bezahlung der
tarmaäßigen Gebühren abzuholen; auch die Wagen, Gewichte und Maße
der Gemeinden, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, sind damit
einbegriffen.