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Ar. 7518 B.
Homburg, den 22. Dezember 1908—
Circular M203.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Erhöhung der Verpflegskostenansätze
der Kreisirrenanstalt Klingenmünster
und der Kreis-Kranken- und Pflege—
anstalt Frankenthal.
Aus Anlaß der zufolge Landratsbeschlusses vom 7. November
1907 — gedr. Landr.Verh. 1908 Seite 106 — am 1. Januar
1909 in Wirkung tretenden Erhöhung der Verpflegskostensätze der
nebenbezeichneten Anstalten werden von sehr vielen selbst wohlhabenden
Gemeinden, Gesuche um Ermäßigung des Verpflegssatzes eingereicht,
die in ihrer Mehrzahl völlig unbegründet sind.
Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß Ermäßigungen
nur aufgrund des 8 21 Ziff. 7 der Satzungen der Kreisirrenanstalt
Klingenmünster bezw. des F 15 Abs. 6 der Satzungen der Kreis—
Kranken- und Pflegeanstalt Frankenthal gewährt werden können,
also nur an solche Gemeinden, welche sowohl durch die Höhe ihrer
Gleichstellungsumlagen, als auch die Armut ihrer Bewohner einer
besonderen Berücksichtigung bedürflig sind.
Etwaige Gesuche sind mit einer im Benehmen mit der Einnehmerei
aufzustellenden Uebersicht über die Verhältnisse der Gemeinde zu
belegen.
Schlosser.