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Die Formulare hiezu (A und B) sind zweckmäßiger Weise von
den Gemeinden an die Beteiligten kostenlos abzugeben. Sie sind,
ebenso wie die Formulare J, IJ— und III bei den Druckereien, zu be—
ziehen.
Aufgrund der Anzeigen ist darnach unverzüglich die Besichtigung
der angezeigten Mietwohnungen sowie die Eigentümerwohnungen, in denen
Dienstpersonal untergebracht ist, sei es durch die Herrn Bürgermeister,
sei es durch die Wohnungs- oder Feuerbeschaukommissionen oder die
Wohnungsinspektoren, vorzunehmen und aufgrund deren die Wohnungs—
bogen nach Formular J anzulegen.
Bis 15. April 1908 ist die Zahl der angezeigten Miet—
wohnungen sowie die Wohnungen mit Dienstpersonal anher anzu,
geben, sowie wie viele davon bereits besichtigt sind.
Bis 1. Juli 1908 müssen sämtliche vorbezeichneten Wohn—
ungen besichtigt sein, und ist bis zu diesem Termine das Wohnungs—
Verzeichnis nach Formular II zu erstellen und Vollzugsanzeige hier—
über anher zu erstatten.
Bis längstens 1. Januar 1909 ist darauf für jede Ge—
meinde eine Uebersicht nach Formular III herzustellen und anher
vorzulegen. Zugleich ist hiebei über die in den Jahren 1907 und
1908 entwickelte Tätigkeit zu berichten.
In Abschnitt J ist namentlich die Frage der Bebauungspläne,
Baubeschränkungen und Bauerleichterungen, sowie deren Einwirkung
auf die Erstellung kleiner Wohnungen möglichst eingehend zu be—
handeln. In Abschnitt Il sind die über die Ergebnisse der Woh—
nungsaufsicht zu führenden Uebersichten durch kurze Ausführungen
entsprehhend zu ergünzen. In Abschnitt III sind die Leistungen
der Baugenossenschaften, um Wiederholungen zu vermeiden, nur infoweit
darzustellen, als sie in die Berichtsperiode fallen. In Abschnitt
III wird auch über die Entwicklung desWohnungsnachweises,
sowie den Landerwerb, soweit er durch die Gemeinden