Full text : 1908 (0009)

MNr. 7240 B.

Homburg, den 18. Dezember 1908.

Circeular.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
der Distrikte Homburg und
Waldmohr.

Betreff:
Distriktskrankenhaus.

Der von den Distriktsgemeinden Homburg und Waldmohr neu
beschaffte Krankentransportwagen dient zunächst nur zum
Transporte der ins Krankenhaus aufnahmeberechtigten Personen. Eine
Benutzung des Wagens durch sonstige Private ist nur mit bezirks—
amtlicher Genehmigung gestattet. Die Gebühr für Private beträgt
für Transporte innerhalb der Grenzen der Distrikte Homburg und
Waldmohr 3 Mark und für Transporte, die sich über die Grenzen
dieser Distrikte erstrecken 5 Mark. Selbstverständlich haben Private
bei Benutzung des Wagens für etwaige durch diesen Transport ver—⸗
ursachten Beschädigungen aufzukommen.

Schlosser.
            
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