Nr. 7240 B.
domburg, den 14. Dezember 1908.
Circular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
der Distrikte Homburg und
Waldmohr.
Betreff:
Distriktskrankenhaus Homburg.
Im Distriktskrankenhause zu Homburg wurde ein Lichtbade—
apparat aufgestellt, dessen Benützung auch Privaten gestattet ist. Die
Gebühr für ein Bad wird bis auf weiteres auf 2. festgesetzt.
Da jedoch bei der Benutzung des Apparates eine gewisse Vorsicht
geboten erscheint, werden Lichtbäder nur verabreicht auf Grund eines
ärztlichen Zeugnisses, laut dessen die Benutzung des Lichtbadeapparates
durch den Nachsuchenden gestattet werden kann.
Schlosser.