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Ar. 7336 B.
Homburg, den 12. Dezember 1808.
Circular M196.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Numerierung der Gebäude.
Ich sehe mich veranlaßt, das Circular Nr. 136 des Jahres 1904
in Erinnerung zu bringen und mache wiederhalt »ereuuf aufmerksam,
daß Aenderungen in der einmal eingeführten Ang nur aus
zwingenden Gründen erfelgen dürfen Ser Umstand, daß
zwischen zwei felzcaden Hausnummern ein Neubau emteht, kann als
ein zwingen zur Aenderung nicht angesehen weadanda
mit Zwisck —0
243, 241 leicht geheolfen werden kann 8Lei empfehle
ich den Gemeinden dringend, wenn eine Ach aböichtigt ist,
oder wenn neue Straßen und dadurch eine — rierung nötig
wird, vor der Aenderung beziehungsweise Nc— ung mit dem
zuständigen k. Brandversicherungsinspekter ins Bcnenen zu treten.
Schlofsser.