Full text : 1908 (0009)

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der bezüglichen Verhältnsse hieher zu berichten, namentlich, wenn
größere ungesunde Wohnungsanlagen in Betracht kommen, bei denen
durch einzelne technische Verbesserungen kein befriedigender Zustand
geschaffen werden kann.
Zahlreiche und vielfach berechtigte Klagen über Wohnungsmiß—
stände haben ihren Grund in der schlechten Unterhaltung der
Wohnungen durch die Mieter selber. In dieser Beziehung laͤßt sich
noch vieles auf dem Wege der Belehrung verbessern.

II. Vohnungsbeschaffung.

Was die Ueberfüllung von Wohnungen anbelangt, so
wird der Vollzug der K. Verordnung immer ein unvollkommener bleiben,
wenn nicht auch eine entsprechende Bereicherung des Wohn—
ungsmarktes namentlich an geeigneten Kleinwohnungen
stattfindet. Neben den bereits in der Ministerial-Entschließung vom
12. April 1901 Abs. 5 hervorgehobenen Maßnahmen ist es auch
ein wichtiges Erfordernis, die Entwicklung der Wohnungsverhältnisse
aufmerksam zu verfolgen und hiernach rechtzeitig die geeigneten Maß⸗
nahmen einzuleiten. Daß derartige Feststellungen nicht nur in größeren
Städten, sondern auch auf dem Lande nmötig sind, das zeigen die
Wohnungserhebungen in einem ländlichen Amtsbezirke, welche ergeben
haben, daß dort hunderte von sogenannten Inwohnerfamilien
leben, welche bei dem dort bestehenden Wohnungsmangel mit
kleinen, oft nicht mehr als 2 Räume enthaltenden, in schlechtem bau—
lichen Zustand befindlichen Wohnungen vorlieb nehmen müssen. Wo
derartige Verhältnisse bestehen, muß nicht nur auf eine Verbesser—
ung der Wohnungen, sondern auch auf eine Vermehrung des
Wohnungsangebots Bedacht genommen werden. Ueber bezügliche
Wahrnehmungen haben die Bürgermeisterämter nach Abschluß allen—
fallsiger Erhebungen jeweils zu berichten In größeren Ge—
meinden von 5000 Einwohnern an muß zur Gewinn—
            
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