418
Nr. 7202 B.
Homburg, den 9. Dezember 1908
Circular M 194.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Art. 89 des Brandrer—⸗
sicherungsgesetzes.
Aus dem der kgl. Regierung, Kammer des Innern, zur Ver—
fügung gestellten Fonds zur Foͤrderung des Feuerlöschwesens
wurden den in der Anlage aufgeführten Gemeinden für die daselbst
angegebenen Zwecke die bezeichneten Zuschüsse gewährt.
Die bewilligten Zuschüsse werden an die Einnehmer demnächst
ũbersendet und haben diese üͤber den Empfang derselben in Gemein—
schaft mit den Bürgermeisterämtern Quittungen auszustellen, die
vostiwendend anher zu senden sind.
Die Zuschuͤsse sind zur baldigen bestimmungsgemäßen Ver—
wendung zu bringen, die Geldbeträge aber, die zur Ansammlung von
Fonds für spaätere Anschaffungen bestimmt sind, oder aus anderen
Gründen nicht sogleich verwendet werden können, verzinslich anzulegen.
Ueber den Vollzug ist bis längstens 15. März 1909
zu berichten.
Schlofsser.