411
stellung.
a. Private
für b. Genossenschaften in der Projektierung befindl. Anlagen.
c. Gemeinden und Stiftungen
stellung
ausgeführten Bach- und Flußkontrollen, Reinigungs- und Räumungs—
10
14
Unterhaltungsarbeiten bei
Ent- und
Be⸗
wässerungen
Anlagen
zur
Verhütung
von
Überschwem—
mungen
uferschutze,
Re⸗
gulierungs⸗
und
Dammbauten
Gesammt⸗
kosten
der
Unter—
haltungs—
arbeiten
Allenfallsige
Zuschüsse
öffentlichen
Fonds
aus
*
—
5
—8
*
—
*
òι
—
—
—*
5
*
D
stellung
vorgenommenen Wasserschauen (Art. 201 des Wassergesetzes), an
hat und der dabei gemachten Erfahrungen.