Full text : 1908 (0009)

404

Homburg. den 27. November 19085

Cireular M188.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Vollzug des Fischereigesetzes.

Die im Gemeindebezirke vorhandenen Fischwasser sind unter An—
— zu machen.
Auch ist zu berichten, ob diese Fischwasser zur Zeit verpachtet sind;
bejahenden Falles ist eine Abschrist des Pachtvertrages beizufügen.
Die verhandenen Fifchereiberechtigungen sind nach Bestand und Um—
fang zu bezeichnen und ist festzustellen, ob sich über diese Berechti—
gungen ein Eintrag im Grundbuche befindet, von dem gegebenen Falles
eine Abschrift mitvorzulegen wäre. Schließlich hat sich der Bericht
auf das etwaige Bestehen von Koppelsischereirechten — Art. 24 ff
des Gesetzes G.⸗-V.-Bl. Nr. 55 Ifd. Is. — sowie von Fischerei⸗
Genessenschaften zu erstrecken, worüber zutreffenden Falles eingehendere
Schilderung zu geben wäre.
Der Erledigung wird bis 15. Dezember entgegengesehen.
Fehlanzeigen sind nicht erlassen.

Schlosser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.