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Nr. 6518 B.
Homdburg, den 2. November 1808.
Circular Mß 172.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
Betreff«
Güterzertrümmerung.
Inhaltlich der Ministerial-Entschließung vom 27. Oktober 1908
sind die im Circular Nrc. 16 vom Jahre 1895 angeordneten Er—
hebungen auch für den Zeitraum vom 1. März 1908 bis 27. Fe—
bruar 1909 fortzusetzen.
Die Anzeigen sind auf Grund sorgfältiger Erhebungen bis
spätestens 1. April 1909 zu betätigen, worauf veranlaßten Falles
die erforderlichen Formulare den Bürgermeisterämtern zugehen werden.
Im Übrigen wird auf Circular Nro. 66 von 1907 verwiesen
mit dem Beifügen, daß auch die Wahrnehmungen und Erfahrungen
anzugeben sind, welche beim Vollzuge des Gesetzes vom 26. Februar
1908, betr. die Abänderung des Forstgesetzes (G.« u. B. Bl. S. 87)
gemacht worden sind.
Schlosser.