375
Nr. 6405 B.
domburg, den 31. Oktober 1808.
Circular M 169.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisteraͤmter
des Bezirks.
Betreff:
Art. 21 Abs. 1 des Brandversicherungs—
gesetzes, 58 Ziffer 1 der Vollzugsinstruktion:
die Aufstellung von Bauverständigen.
Von der Kgl. Versicherungskammer, Abteilung für Brandver—
sicherung, wurde der Bautechniker Peter Presser jun. in Ober—
berbach als Bauverständiger zur Schätzung der Gebäude und der ge—
wöhnlichen Zugehörungen für den Distriktsverwaltungsbezirk Homburg
aufgestellt.
Dies ist in ortsüblicher Weise in den Gemeinden öffentlich be—
kannt zu geben.
Schlosser.