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der Gesamtbetrag ihrer Einlagen ist von 2,251,374 M. auf
2,130,643 Al. zurückgegangen.
Die Erkenntnis von den Vorteilen des TDepotverkehrs scheint
sich sohin in erfreulicher Weise zu verbreiten. Es wäre jedoch sehr
wünschenswert, wenn sich die genannten Körperschaften und Stiftungen
in noch größerer Anzahl diese Einrichtung zu Nutze machen würden.
Abgesehen von der weitgehenden Sicherheit, die die Errichtung eines
Bankdepots gegen Diebstahl und Feuer bietet, bringt sie eine sehr
wesentliche Erleichterung der Kassenverwaltung und ermöglicht ins—
besondere die ausgedehnte Benützung des Ueberweisungs- und Scheck—
verkehrs (vergl. Min.Entschl. vom 20. Oktober 1907 Nr. 22 705,
betr. Ueberweisungs- und Scheckverkehr.)
Die Gemeinden, Kirchengemeinden, Distrikte und Stiftungsver⸗
waltungen sind daher auf die Errichtung offener Depots bei den zu—
gelassenen Banken und auf deren Vorteile durch die Distriktsver—
waltungsbehörden neuerdings hinzuweisen.
J. V.
gez. v. Bausch. gez. v. Krazeisen. gez. v. Schaetz.