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Ar. 6064 B.
Homburg, den 14. Okltober 1908.
Circular M 162.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Erlöschen der Maul⸗ u. Klauenseuche
in der Pfalz.
Da die Maul- und Klauenseuche in der Pfalz erloschen ist,
wurden die von der K. Regierung am 8. September 1908 Nro.
24893 (. Circular Nro. 138) erlassenen Anordnungen bezüglich
der Einstellung der Rindvieh- Schaf- und Schweinemärkte in den
vorderpfälzischen Verwaltungsbezirken, ferner die oberpolizeilichen Vor—
schriften vom 3. Februar 1808 Nro. 3012 0, soweit sie sich auf
die aus den Verwaltungsbezirken Frankenthal und Ludwigshafen a / R.
ausgeführten Wiederkäuer und Schweine beziehen (siehe Zirkular
Nr. 136) mit Regier.Entschließung vom 6. ds. Mts. Nr. 27531 0
außer Wirksamkeit gesetzt.
Dagegen bleibt angesichts der Verbreitung der Maul- und Klauen—
seuche in benachbarten Bundesstaaten das unterm 8. vor. Mts.
Nr. 24893 Q Zirk. Nr. 138 bis 4. Dezember 1908 erlassenen Verbot
des Betriebs von Wanderlagern, sowie des J Handels mit Rindvieh,
Schweinen, Schafen und Ziegen im Umhersehen, d. h. des Mit—
führens der Tiere beim Feilbieten und zbeimg Ankauf in Kraft.
Dies ist sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Schlosser.