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schaftlichen Grundlagen und die Hilfswissenschaften der Landwirtschaft.
Im zweiten (oberen) Kurs umfaßt der Unterricht sämtliche
landwirtschaftlichen Fachgegenstände. Die Anstalt bietet somit Gewähr
für die Erzielung einer umfassenden, gediegenen Fachbildung, welche
einen rationellen Betrieb der Landwirtschaft ermög—
licht. Zur Erreichung eines abgerundeten Wissens
und nachhaltigen Erfolges des fachlichen Unterrichts
ist daher der Besuch beider Kurse unbedingt erfor—
derlich.
Die Aufnahme in den ersten (untern) Kurs setzt
voraus: ein Alter von mindestens 15 Jahren, Abgangszeugnis
der obersten Volksschulklasse oder entsprechende sonstige Vorbildung.
Der Eintritt in den II. (oberen) Kurs setzt voraus:
erfolgreicher Besuch des J. Kurses unserer oder einer anderen landw.
Winterschule gleichen Unterrichtsumfangs oder Erlangung einer sonstigen
zureichenden Vorbilding. Bei der günstigen Verkehrslage
von Homburg können die meisten Schüler täglich die
Eisenbahn zur Hin- unb Rückfahrt benützen, wozu
Schülerfahrkarten mit Fahrtaxermähigung gewährt werden.
Bei der Auswahl von Kosthäusern und Logis für solche Schüler,
die sich dauernd in Homburg aufhalten wollen, ist die Schulleitung
soweit als möglich behilflich und werden die Schüler gewissenhaft
beaufsichtigt. Das Schulgeld beträgt für den Winter nur 10 Mark;
Minderbemittelten kann der Erlaß des Schulgeldes und die Ge—
währung von Stipendien in Aussicht gestellt werden.
Der Besuch der landw. Winterschule entbindet
nicht nur während der Dauer des Kurses, sondern auch
während des darauf folgenden Sommerhalbjahres
von dem Besuch der Sonntagsschule.
Die Anmeldungen der Schüler haben bis läugstens 31.
ds. Mis. bei dem unterfertigten Amte oder dem Hauptlehrer Herrn
Ludwig Laubenstein in Homburg zu erfolgen, welch' letzterer auch