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untersagen. Tas gleiche gilt von dem Einzelverkauf der
Beeren, es sei denn, daß der Verkauf unter Beachtung ent—
sprechender Vorsichtsmaßregeln zur sofortigen Verarbeitung
der Beeren erfolgt.
4) Um die Nachforschungen zu erleichtern, ist festzustellen, wohin,
seit dem möglichen Auftreten des Mehltaues, Stachelbeer—
und Johonnisbeersträucher aus der befallenen Anlage abge—
geben worden sind.
5) Die Gärtnereien sind anzuweisen, verdächtige Erscheinungen
(unter Beigabe von Untersuchungsmaterial in gut schließenden
Blechgefäßen) an die Agrikulturbotanische Anstalt zu senden.
6) Die Bekämpfung der Krankheit hat in Verbindung mit dieser
Anstalt zu erfolgen.
Dem Auftreten des Mehltaues ist namentlich in den Bezirken
mit wirtschaftich bedeutender Beerenzucht entsprechende Aufmerksamkeit
zu widmen.
Gleichzeitig besteht Veranlassung, die Notwendigkeit zu betonen,
die k. Agrikulturbotanische Anstalt als Mittelpunkt der Be—
kämpfung von Pflanzenfeinden in Bayern in der Er—
füllung ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
Schlosser.