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Nr. 6028 B
Homburg, 6. Oktober 1908.
Gircular M 150.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Cholera in Rußland.
Im Vollzuge einer Regierungsentschließung vom 20. Oktober
1908 Nr. 27181 0 werden hiemit die Bürgermeisterämter auf die
in Nummer 195 des Kreis-Amtsblatts erschienene oberpolizeilich,
Vorschrift aufmerksam gemacht, darnach allen aus Rußland zu—
gereisten Personen (ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit) die po—
lizeiliche Meldung am Ankunftsorte zur Pflicht gemacht ist. Zu—
widerhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß F 45 Ziff. 4
des Seuchengesetzes mit Geldstrafe von 10 bis 150 oder mit Haft
nicht unter einer Woche bestraft.
Zum weiteren Vollzug dieser Anordnung wird bestimmt, daß
die betr. Personen fünf Tage lang auf ihren Gesundheitszustand
aͤrztlich beobachten zu lassen sind. Dies erscheint um deswillen not⸗
wendig, da mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß die Seuche,
durch anscheinend gesunde Reisende verschleppt, an beliebigen Punkten
des Inlands auftritt. Diese Möglichkeit besteht auch bei russischen
Saisonarbeitern, die in manchen Gegenden zur Kartoffel- und Rüben—
ernte zugezogen werden. Von der Ankunft von aus Rußland zu—
gereisten Personen ist sofort Anzeige anher zu erstatten.
Zum Schluß sei darauf hingewiesen, daß die Lage zwar Be—