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Homburg, den 2. Oktober 1908.
Circular M 147.
Konigliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Einführung einer neuen Schul—
und Lehrordnung für die Volksschulen
der Pfalz, hier die Schülerbibliotheken.
Die Bürgermeisterämter werden auf die in Nr. 5 des amtlichen
Schulanzeigers der Pfalz (S. 29) enthaltene Bekanntmachung der
kgl. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, vom 26. Mai 1908
Nr. 9824 0aufmerksam gemacht.
In Ziffer 1 dieser Bekanntmachung ist ausgeführt, daß zu den
für die Volksschulen der Pfalz zu beschaffenden Lehrmitteln nach 512
Ziff. 4 lit. K der Schul- und Lehrordnung auch eine Schüler—
bibliothek gehört und daß daher gemäß Art. 1 des Schulbedarfs—
gesetzes die Gemeinden verpflichtet sind zur Gründung und Unter—
haltung solcher Bibliotheken alljährlich einen zureichenden Be—
trag zur Verfügung zu stellen.
Es ergeht hienach der Auftrag, in den Voranschlag für 1909
und die folgenden Jahre unter Abt. III 2, A. „Auf Erziehung und
Bildung“ (Sachl. und übrige Ausgaben „Schulbibliothek“) des Vor⸗
anschlages (S. 19) einen entsprechenden Betrag einzustellen.
Schlosser.