Full text : 1908 (0009)

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Bei der Beeidigung der Feldhüter werde ich künftighin noch in
höherem Maße wie bisher mich vergewissern, ob der Vorgeschlagene
auch im Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die bisher
öfters von den Gemeinden vorgebrachte Bemerkung, daß sich außer
dem Vorgeschlagenen niemand gemeldet habe, werde ich künftig nicht
mehr berücksichtigen. Wenn die Gemeinden die Stelle mit einem Ge—
halte, wie es sich gebührt, ausschreiben, werden sich immer geeignete
Bewerber finden. Ich kann aber nicht zugeben, daß die Stellen der
Polizeibediensteten von den Gemeinden als eine Versorgung von Armen—
häuslern angesehen werden.
Des weiteren möchte ich hier der irrigen Anschauung begegnen,
als ob die Feldhüter zur Erstattung von Strafanzeigen wegen Feld—
frevel zuvor der Erlaubnis der Geschädigten bedürften. Ein straf—
barer Obstfrevel liegt vor, wenn der Betreffende zur Zeit der Eut—
wendung ohne Erlaubnis des Geschädigten gehandelt hat. Die Feld—
hüter sind daher auzuweisen, mit der größten Strenge gegen Obst—
frevler vorzugehen.“
Eine irrige Ansicht der Feldhüter besteht ferner darin, daß sie
glauben, ihre Tätigkeit erstrecke sich nicht auf die Obstbäume der
Straßen. Der Feldhüter ist verpflichtet, jeden Frevel, wo er auch
stattfinden mag, zu verfolgen.
In zweiter Linie wende ich mich an die bestehenden Obstbau—
vereine, deren Mitglieder nach den Vereinssatzungen verpflichtet sind,
jeden Feldfreyvel zur strafgerichtlichen Anzeige zu bringen. Die Obst—
bauvereine müssen diese Vorschrift mit aller Schärfe zur Ausführung
bringen. Ich erachte es als eine Ehrenpflicht jeden Vereinsmit—
gliedes, in erster Linie selbst mitzuhelfen, wenn es gilt das Eigentum
an Obst zu schützen. Die Herrn Vereinsvorstände wollen sich über
den Inhalt der obengenannten Ministerial-Entschließung bei den ein—
schlägigen Bürgermeisterämtern erkundigen.
In einigen Gemeinden behilft man sich mit der Ausstellung
von sogenannten Ehrenschützen. Dieses Institut hat sich nicht immer
bewährt, weil einerseits sich niemand leicht zur Uebernahme dieses
            
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