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Homburg, den 21. September 1908.
Circular M 144.
Konigliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Buͤrgermeisteraͤmter des Bezirks.
Betredff:
Vferdevormusterung
Unter Hinweis auf das Circular Nro. 115 Ifd. Irs. ergeht
die Anordnung, zur Musierung die Vorführungslisten, die Zugangs—
listen, und den Verteilungsplan mitzubringen.
Neuere Formulare für Vorführungs- und Zugaugslisten werden
den Bürgermeisterämtern demnächst zugehen und sind sofort durch
Umschreiben aus den bisherigen Listen in Gebrauch zu nehmen.
Die Wagenlisten sind von nun an nicht mehr zu führen, der
Eintrag betr. Wagen erfolgt in die in den neueren Listen vorhandene
Rubrik 7.
Die Pferdebesitzer sind zum pünktlichen Erscheinen am Muste—
rungeplatze aufzufordern. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Ein—
treffen der Pferde müßte die Gestellung derselben an einem anderen
Orte erfolgen. Bei Erkrankung eines Pferdes ist tierärztliches Zeugnis
heizubringen, ist ein Pferd erst am Tage vor der Wusterung erkrankt,
so ist eine entsprechende Bestätigung des Bürgermeisters dem Kom—
missare vorzulegen.
Um Unglücksfälle zu vermeiden, sind die Pferdebesitzer anzu—
halten, die Pferde nur im Schritte zu und abzuführen. Die
Eltern sind anfzufordern, ihre Kinder von den Pferden entfernt zu
halten.
Schlosser.