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Nr. 5612 B
Homburg, 16. September 1808.
Cireular M 142.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Maul⸗- und Klauenseuche in Kaisers—
lautern.
Im Stalle des Fuhrwerksbesitzers Heinrich Künstler in Kaisers—
lautern, Friedhofstr. 15 wurde das Vorhandensein der Maul- und
Klauenseuche an einem Stücke Rindvieh festgestellt.
Ueber das fragl. Gehöft wurde die Gehöftsperre verhängt.
Als Sperrbezirk im Sinne der Ministerial-Entschließung
Nro. 11725 vom 24. Mai 1907 wurde der ganze östliche Teil
der Stadt Kaiserslatern, mit Annexen, wesilich begrenzt von den
Straßen: Eisenbahn-, Schneider-Karlstraße, Schillerplatz, Schloß—
und Moorlautererstraße, als Beobachtungsbezirk im Sinne
vorgenannter Ministerial-Entschließung der ganze westliche Stadtteil
mit Annexen bestimmt.
Aus dem Sperrbezirk dürfen Wiederkäuer und Schweine
uüberhaupt nicht und aus dem Beobachtungsbezirk solche Tiere
nur mit besonderer Genehmigung der Distriktspolizeibehörde oder
des k. Bezirkstierarztes zu Kaiserslautern ausgeführt werden.
Dies ist in den Gemeinden sofort in ortsüblicher Weise bekannt
zu machen.
Schlosser.