Full text : 1908 (0009)

328

Nro. 5490 B.

domburg, den 9. September 19808.

Circular 139.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Ausbruch der Maul⸗- und Klauenseuche

In den Gemeinden Frankenthal und Beindersheim ist die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen und wurden die Gehöͤfte des Vieh—
händlers Emanuel Wolf II. zu Frankenthal und des Gutsbe—
sitzers Heinrich Seyfried zu Beindersheim unter Sperre gestellt.
Die Gemeinden Frankenthal und Beindersheim haben als Sperrbe—
zirke im Sinne der Ministerial-Entschließung Nr. 11 725 vom 24.
Mai 1907 zu gelten, während der Distrikt Frankenthal als Beobachtungsgebiet
 im Sinne der Ministerial-Entschließung bestimmt
wird. Für den Beobachtungsbezirk ist verboten:
1. Die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweinen ohne distrikts—
polizeiliche Erlaubnis. Die Erlaubnis wird nur für Schlacht-—
vieh und nach tierärztlicher Untersuchung des Bestandes auf
Grund einer uierärztlichen Bescheinigung erteilt werden, die
nur 48 Stunden Geltung hat.
2. Der Durchtrieb und das Treiben von Wiederkäuern und
Schweinen auf öffentlichen Straßen.
Dieses ist in den Gemeinden so fort ortsüblich bekannt zu

geben.

Schlosser.
            
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