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DNRr. 5498 B
Homburg, 9. September 1908.
Circular M 138.
Königliches Bezirksamt
Homuburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Schutzmaßregeln gegen die Maul—
und Klauenseuche.
Mit Entschließung der k. Regierung der Pfalz vom 8. Sep⸗
tember er. Nro. 24893 wurden im Hinblicke auf die in den
vorderpfälzischen Verwaltungsbezirken hervortretende größere Seuchen—
gefahr auf Grund des F 28 des Reichstierseuchengesetzes vom
ar Irn 350 — im Umfange der Verwaltungsbezirke Bergzabern,
Dürkheim, Frankenthal, Germersheim, Kirchheimbolanden, Landau,
Ludwigshafen, Neustadt und Speyer sämtliche Rindvieh-, Schaf- und
Schweinemärkte bis auf Weiteres, das ist bis zum Erlasse ander—
weitiger Entschließung, eingestellt.
Ferner wurde mit Ermächtigung des k. Staatsministeriums des
Innern vom 10. Dezember 1904 Nr. 27058 im Umfange der vor—
genannten Bezirke der Betrieb von Wanderlagern, sowie der Handel
mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umherziehen, das
heißt das Mitführen der Tiere beim Feilbieten und beim Aufkauf
bis einschließlich J. Dezember 1908 verboten.
Vorstehende Anordnung tritt sofort mit ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Hienach sind Interessenten in geeigneter Weise zu verständigen.
Schlosser.