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Der Sitz des Vereins ist in Homburg.
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Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes haben zu dienen:
Verbreitung der zum Obst- und Gartenbau nötigen Kenntnisse
durch Abhaltung zweckdienlicher Vorträge in Versammlungen,
durch praktische Anleitung zu einer entsprechenden Baum⸗ und
Gartenpflege, sowie durch Beschaffung und Ansammlung von
Fachzeitschriften und Büchern.
2. Besorgung und gemeinschaftlicher Bezug von Obstbäumen, Edel—
reisern, Pflanzen und Sämereien, von Werkzeugen und Hilfs—
mitteln.
3. Nachweisung der bewährtesten Obstsorten, welche sich für den
Vereinsbezirk zum Anbau eignen.
4. Veranstaltung von Ausstellungen.
5. Einführung einer entsprechenden Verwertung der Erzeugnisse des
Obst- und Gartenbaues, Vermittelung des gewinnbringenden
Absatzes derselben.
b. Verlosung von Obstbäumen, Werkzeugen, Geräten ꝛc. an die
Mitglieder.
7. Bekämpfung der Schädlinge des Obst- und Gartenbaues.
8. Schutz und Pflege der nützlichen Vögel.
9. Gemeinsames Vorgehen gegen Feld- und Gartenfrevler.
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J
Mitglied kann jeder volljährige, unbescholtene Bewohner des
Vereinsbezirks sein. Der Beitritt erfolgt durch Anzeige beim Vor—
stand. Der Vereinsbeitrag beträgt jährlich 1,530 Mk. und kann in
drei Teilen bezahlt werden. Die Mitgliederschaft erlischt:
1. durch Austritt,
2. durch Wegzug aus dem Vereinsbezirk,
3. durch Ableben,
4. durch Ausschließung.
Der Austritt kann jederzeit erfolgen durch Erklärung beim Vor—
stand. Erfolgt dieselbe nach dem 1. Januar, so ist der Vereinsbei—
trag für das laufende Jahr zu bezahlen. Die Ausschließung ist