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besonders der Aufnahme besonderer Bestimmungen in die Satzungen
abhängig zu machen, vielmehr die diesbezüglichen Wünsche als An—
träge zur nächsten Hauptversammlung zu stellen.
Um nun innerhalb des Verbandes eine Einheitlichkeit in den
Satzungen der Ortsvereine zu erzielen, folgen nachstehend die vom
Obst- und Gartenbauvereine Homburg angenommenen Satzungen zur
Bekanntgabe an die Obstbauvereine mit dem Auffordern, diese Satzungen
ebenfalls anzunehmen. Bei Vorlage der obengenannten Erklärung
ist auch über die Annahme dieser Satzungen anher Anzeige zu machen.
Zu meinem lebhaften Bedauern befindet sich im Amtsbezirke
noch eine große Anzahl von Gemeinden mit sehr guten Obstlagen,
in denen Obstbauvereine noch nicht bestehen. Die Herrn Bürger—
meister solcher Gemeinden wollen es sich angelegen sein lassen, diesem
Zweige der Landwirtschaft ein Augenmerk zu widmen und zu diesem
Behufe mit den Freunden des Obstbaues, besonders den Geistlichen
und Lehrern wegen Gründung neuer Vereine ins Benehmen zu treten.
Ueber das Ergebnis der diesbezüglichen Bemühungen sehe ich bis
J. Oktober Ifd. Irs. einer eingehenden Berichterstattung entgegen.
Schlosser.
Satzungen des Bezirkisobstbauverbandes Homburg (Rfal,).
F I.
Der Bezirks-Obstbau-Verband Homburg mit dem Sitz daselbst
bezweclt die Förderung des Obstbaues im Amtsbezirk Homburg.
§ 2.
Der Verband sucht seinen Zweck zu erreichen durch:
1. Veranstaltung von Versammlungen mit Vorträgen;
2. Abhalten ven Lehrkursen für Obstbau und Obstverwertungen;
3. Förderung der Aufstellung von Gemeinde-Baumwärtern;
4. Gemeinschastlichen Bezug von Obstbäumen, sewie von Geräten
und Materialien für die Pflege von solchen; ferner durch un—
entgeltliche Abgabe von sortenächten Edelreisern: